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29. Juli 2019

AUF: Hammer: Kurz muss sich umgehend für Verunglimpfung der Beamtenschaft durch seinen Generalsekretär entschuldigen!

Beamte sind die Träger der Verwaltung, ohne die die Politik völlig hilflos wäre

Der stellvertretende Bundesvorsitzender der AUF und Bundesvorsitzende der AUF-AFH, Oberst Werner Hammer, fordert ÖVP-Obmann Sebastian Kurz auf, sich umgehend für die verbalen Entgleisungen seines Generalsekretärs Nehammer gegen die Beamtenschaft zu entschuldigen. „Beamte – hier konkret jene im Bundeskanzleramt – unter den Generalverdacht zu stellen, das Kabinett des Ex-Kanzlers aus parteipolitischen Motiven ausspionieren zu wollen, weist auf eine völlig inakzeptable Geringschätzung von Staatsdienern hin, die eine in Österreich seit Jahrzehnten auf allen Ebenen regierende Partei wie die ÖVP so nicht stehen lassen kann und darf“, so Hammer.

„Beamte sind die Träger der Verwaltung vom Bund bis in die Gemeinden, ohne die jeder politische Gestaltungswille zum Scheitern verurteilt wäre. Sie üben ihre Dienstpflichten im Sinne einer rechtmäßigen und unparteiischen Aufgabenerfüllung aus und haben es sich nicht verdient, als Spitzel von Parteien diffamiert zu werden. Parteipolitiker wie Nehammer, die offenbar glauben, Regierungsarbeit basiere auf Argwohn und Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft, haben wesentliche Grundsätze der Verwaltung nicht begriffen“, kritisiert Hammer.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der freiheitlichen Personalvertretung sieht sich in der Kritik an Nehammer eines Sinnes mit den sozialdemokratischen Vertretern in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), wundert sich jedoch, warum weder die Fraktion der Christgewerkschafter noch die von ihr dominierte GÖD als offizielle Vertretung der Beamten sich bisher zu einer kritischen Stellungnahme durchringen konnten: „Wer durch Schweigen derartigen Schmähungen der Beamtenschaft die Mauer macht, hat offenbar jeglichen Anspruch auf eine Interessenvertretung aufgegeben und stellt – wie auch Nehammer – Parteizugehörigkeit über das gesamtstaatliche Interesse einer öffentlichen Verwaltung auf Basis der Prinzipien des Rechtsstaats.“

Nur am Rande merkt Hammer an, dass die in diesem Bereich tätigen Beamten im Kanzleramt jene Daten, die das Kurz-Kabinett zu Konfetti verarbeiten ließ, wohl auch schon vorher hätten „absaugen“ können, wenn sie so wären, wie Nehammer ihnen unterstellt hat. „So sind sie aber nicht!“, betont Hammer.

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