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05. Juli 2018

„Sicherheit der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst ist der Regierung eine Herzensangelegenheit“

Mit der heute im Nationalrat beschlossenen Dienstrechts-Novelle 2018 und ihrem Herzstück, nämlich die Eingliederung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz in das Gehaltsgesetz,....

….wurde nicht nur eine langjährige Forderung der Personalvertretung erfüllt, sondern auch ein Wahlversprechen der FPÖ eingelöst“, stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzende der AUF, NAbg. Werner Herbert fest.

„Damit wird zukünftig möglich sein, allen Bundesbediensteten die derzeit nur auf Wachebedienstete beschränkten besonderen Hilfeleistungen bei schweren Dienstunfällen zu gewähren. Diese Ausweitung ist deshalb so wichtig, weil in der Vergangenheit nicht nur Exekutivbeamte zunehmend Opfer von mitunter schweren tätlichen Angriffen waren, sondern auch Militärbedienstete oder Gerichtvollzieher. Aber nicht nur alle Beamte und Vertragsbedienstete zählen nunmehr zum Kreis der Anspruchsberechtigten, sondern auch Präsenz- und Zivildiener. Vizekanzler Heinz-Christian Strache als ressortzuständiger Minister hat damit einmal mehr unter Beweis gestellt, dass er eben auf den Öffentlichen Dienst schaut - nicht, weil er es muss, sondern weil ihm die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen eben eine Herzensangelegenheit ist“, bekräftigte Herbert.

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