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21. Jänner 2018

Schluss mit „Bashing“ gegen unsere Polizisten

§ 18 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes regelt Freistellung bei Kandidatur für politische Ämter

„Das zurzeit offenbar angesagte politische „Bashing“ gegen die Polizei und unsere Polizistinnen und Polizisten geht offenbar munter weiter“, stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzende der AUF, NAbg. Werner Herbert, fest.

Nachdem erst diese Woche von den Oppositionsparteien unseren Exekutivbediensteten ein kollektiver Amtsmissbrauch durch die latente Vornahme rechtswidriger Datenabfragen unterstellt wurde, wird nunmehr den Polizistinnen und Polizisten eine vermeintliche rechtliche Bevorzugung in Zusammenhang mit deren Kandidaturen bei den aktuellen Landtagswahlen vorgeworfen. (Tiroler Tageszeitung, Ausgabe vom 20.01.2018).

Tatsächlich normiert der § 18 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, dass jedem Beamten (also auch jenen der Exekutive), der sich um das Amt des Bundespräsidenten oder um ein Mandat im Nationalrat, im Europäischen Parlament oder in einem Landtag bewirbt, nach Einbringung des Wahlvorschlages die dafür erforderliche freie Zeit zu gewähren ist. Dabei ist es völlig unerheblich, wessen politischer Partei der Wahlvorschlag, auf der dieser Beamte kandidiert, zuzuordnen ist oder welchen Listenplatz er dort einnimmt.

„Aus dieser eindeutigen Bestimmung, die in dieser Form seit dem Jahr 1995 besteht, nunmehr einen „Polizei-Skandal“ herbeizuschreiben, ist weder inhaltlich richtig noch sachlich gerechtfertigt. Durchschaubar und wenig überraschend ist daher auch der Umstand, dass man in diesem Zusammenhang einmal mehr der FPÖ und den auf deren Wählerlisten aufscheinende Polizistinnen und Polizisten ein vermeintlich unredliches Verhalten unterstellt“, so der FPÖ-Abgeordnete.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten hervorragende Arbeit und haben sich weder diese haltlosen Vorwürfe noch diese offen zur Schau gestellte mediale Geringschätzung verdient“, so Herbert. 

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