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Vorrückung - Doch Nachverhandlungen?
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Zuerst verkaufte die "Regierungs-gewerkschaft" das Gesetz als Erfolg - nach unserem Aufschrei hatte man doch "Unstimmigkeiten" erkannt und es werde ab Herbst nachverhandelt ist einer FSG Aussendung zu entnehmen. Die "Freie Exekutivgewerkschaft" (FEG) hat damit eindringlich bewiesen, wie wichtig sie als Kontrollorgan ist!
Ein Wechsel zur FEG spart jeden Polizisten nicht nur bis zu 15 Euro/ Monat sondern sichert auch unsere wichtige Arbeit um der "Regierungsgewerkschaft" auf die Finger zu schauen!

FSG_Farce_um_Vorr_ckung.pdf

Farce um Vorrückungsstichtag

APA Presseaussendung vom Büro der Beamtenministerin(8.Juli):

"Wir verhindern mit der Gesetzesänderung, dass den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Mehrkosten von bis zu drei Milliarden Euro entstehen. Daher reparieren wir jetzt die bisherige Regelung, die vom Europäischen Gerichtshof als altersdiskriminierend erachtet wurde", sagte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek heute im Nationalrat anlässlich der Debatte zur Neuregelung bei der Anrechnung der Vordienstzeiten für öffentlich Bedienstete. Aufgrund des EUGH-Urteils sei eine Gesetzesreparatur notwendig geworden. "Mit der Neuregelung wird kein öffentlich Bediensteter etwas verlieren und ich bin sicher, dass alle damit gut leben können", so die Ministerin. Ab sofort seien nun alle Ausbildungszeiten ab Ende der Schulpflicht anzurechnen. Für die Vorrückung würden mehr Jahre angerechnet, allerdings werde auch die Wartezeit für die Vorrückung im gleichen Ausmaß verlängert, was im Ergebnis zu keinem Unterschied zu bisher führe. Damit wurde eine kostenneutrale Lösung sichergestellt und es entstehen keine Nachteile für die Bediensteten, so Heinisch-Hosek abschließend.

Diese kostenneutrale Regierungsvorlage wurde anschließend von SPÖ/ÖVP und Grünen im Nationalrat beschlossen und ergäbe im Prinzip folgende Neuregelung:

In Zukunft gilt zwar die Beendigung der Schulpflicht (15. Lebensjahr), dafür rückt man aber erst nach 5 Jahren in die nächste Gehaltsstufe vor.
Abgeordnete aus den Reihen der GÖD (FSG und FCG) haben zugestimmt!

Heute ist nun in einer Aussendung der FSG zu lesen, dass die Behauptungen der AUF nicht richtig sind, sondern vielmehr folgendes stimmt:
….Tatsache ist dass die Polizeigewerkschaft (innerhalb der GÖD) diese Unstimmigkeiten sofort erkannt hat und das Gespräch mit dem Bundeskanzleramt bzgl. einer Gesetzesreparatur eingefordert hat.
Ergebnis: Die entsprechenden Gesetzesstellen werden im Herbst im Sinne der Kollegenschaft repariert!...

Das kann eigentlich nur bedeuten, dass die von der Beamtenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) geplante „Umgehung“ des EUGH-Urteils, nun doch nicht kommt.
Ist man also doch noch zur Einsicht gelangt, dass gerichtlich festgestelltes UNRECHT nicht durch die „Reparatur von Gesetzen“ (Ausspruch der Ministerin) nachträglich legitimiert werden kann.
Die AUF hat von vornherein, darauf hingewiesen, dass sich hier ein mehr als bedenkliches Rechtsverständnis seitens des Dienstgebers offenbart. Aus diesem Grund haben wir auch sofort klar gestellt, dass wir die Rechtmäßigkeit dieser Novelle nachträglich prüfen lassen werden.

Ohne die AUFregung hätten die ROT/SCHWARZEN Gewerkschafter stillschweigend zugestimmt und die Änderung auch noch als Erfolg verkauft!

Wir sind jedenfalls gespannt, ob es sich hier nur um die übliche Nebelgranatentaktik handelt, oder um tätige Reue!

Denn es kann nicht sein, dass man für Banken und EU-Schuldensünder Gesetze schafft, um ihnen Geld zuschanzen zu können, während auf der anderen Seite bestehende Gesetze geändert werden, um es den eigenen Staatsdienern vorenthalten zu können.

Euer AUF/FEG Team









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