12. Dezember 2011

Lohnabschluss für Öffentlichen Dienst unangemessen und geringschätzig!

 

Berufsspezifische Dienst- und Besoldungsrechte für die unterschiedlichen Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst dringend notwendig

 "Der vorliegende Lohnabschluss von durchschnittlich 2,95 Prozent für den Öffentlichen Dienst liegt nicht nur weit unter der aktuellen Inflationsrate - diese lag zuletzt im Oktober bei 3,4 % - sondern zeigt einmal mehr die offenkundige Geringschätzung dieser Bundesregierung gegenüber ihren Bediensteten", stellt heute der AUF-Bundesvorsitzende und freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst, NAbg. Werner Herbert, fest.

Selbst bei wohlwollender Betrachtung bedeute dieses Verhandlungsergebnis zwischen Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, auch unter Berücksichtigung der Staffelung von 2,68 bis 3,36 Prozent, jedenfalls einen Realeinkommensverlust für rund 220.000 Beamten und Verwaltungsbedienstete. Dazu komme auch noch die offenkundige soziale Schieflage gegenüber den anderen bisherigen Lohnabschlüssen in der Privatwirtschaft, da diese bisher weit über 3 Prozent lagen und daher die Öffentlich-Bediensteten auch in dieser Hinsicht zu "Arbeitnehmern 2.Klasse" abqualifiziert würden, so Herbert.

Dieser unverhältnismäßige und ungerechte Lohnabschluss zeige aber auch ein weiteres vakantes Problem auf: "Der Öffentliche Dienst umfasst nämlich einen großen Bogen unterschiedlichster Berufsgruppen, denen - neben dem typischen Verwaltungsbediensteten - beispielsweise auch die Polizei, die Justiz, die Heeresangehörigen, die Lehrer, die Bediensteten der Bundesforste oder auch die Richter und Staatsanwälte und andere mehr angehören. Sie alle sind aber ungeachtet ihrer unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen in einem einzigen und für alle gleichermaßen gültigen Beamtendienstrecht zusammengefasst, dass weder den einzelnen berufsspezifischen Aufgabestellungen noch den für die jeweiligen Berufsgruppen angemessenen Besoldungserfordernissen gerecht wird."

Dieser Umstand habe sich nun einmal mehr auch nachteilig bei den laufenden Gehaltsverhandlungen ausgewirkt, "wo wiederum alle Öffentlich-Bediensteten - egal welcher Berufsgruppe sie angehören - in einem Topf geworfen wurden", so Herbert. "Daher wird der gegenständliche Lohnabschluss auch in einigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes - wie beispielsweise im Bereich der Exekutive und des Bundesheers - als besondere Verhöhnung ihrer wichtigen Tätigkeit für das Allgemeinwohl gesehen. Gerade unsere Polizistinnen und Polizisten, die trotz trister Rahmenbedingungen (enorme Überstundenbelastung durch Personalmangel, fehlende Ausstattung und Ausrüstung) hervorragende Arbeit leisten oder auch die Heeresangehörigen, die im Katastrophenschutz oder bei der Grenzsicherung unserer Bevölkerung tatkräftig zur Seite gestanden sind, hätten sich eine Lohnerhöhung wie sich auch in der Privatwirtschaft gewährt wurde wahrlich verdient."

"Der Öffentliche Dienst und hier besonders unsere Exekutive und das Bundesheer hat es sich daher nicht verdient, als Berufsgruppe "zweiter Klasse" durch diese Bundesregierung mit diesem mickrigen Lohnabschluss verhöhnt zu werden. Dazu leisten sie einen zu wichtigen Beitrag für unsere Bevölkerung", schließt Herbert.

 
 
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